EinKLAUfen – Praktischer Antikapitalismus

Der Ladendiebstahl ist, wie alles andere auch, eine Aktion. Hierbei geht es vor allem um die politische Aktion des Ladendiebstahls. Und deswegen steht zu Beginn erst einmal eine theoretische Betrachtung der Aktion an. Also die Frage nach dem „Warum?“. Später erst kommen einige (unvollständige) Tipps für die Praxis. Allerdings soll es auch um die Grenzen der politischen Aktion gehen. Da die Aktion des Ladendiebstahls, meines Erachtens, nahtlos in die Reproduktion von Kapitalismus und Konsum übergehen kann, widme ich mich auch dieser Angelegenheit.

Auf Anfang: Was ist »Ladendiebstahl« eigentlich?
Das Wort Ladendiebstahl ist, juristisch betrachtet, im Sammelbegriff des Diebstahl untergebracht. Dieser wird im Strafgesetzbuch (StGB) im §242 geregelt.

§242 Strafgesetzbuch

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: [1] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Bezogen auf Ladendiebstahl handelt es sich also um eine Straftat, welche dadurch erfüllt wird, dass eine Person in einem Ladengeschäft(REWE, Aldi, Lidl, etc.) eine oder mehrere Waren an sich nimmt ohne diese anschließend an der Kasse zu kaufen. Dabei wird „kaufen“ allgemein definiert als eine Aktion mit min. 2 Beteiligten, wobei eine Person(Verkäufer_in) einer anderen Person(Käufer_in) eine Sache(Ware) für (meist) Geld überlässt. Dabei besteht von beiden Personen jeweils die Willenserklärung zum Verkauf sowie zum Kauf der Sache. Di:er Verkäufer_in kann also di:en Käufer_in nicht zum Kauf einer Sache zwingen. Ebenso kann di:er Käufer_in di:en Verkäufer_in nicht zum verkauf zwingen. In Unternehmen wird die stillschweigende Willenserklärung an der Kasse vorausgesetzt. Das (Kassen-)Personal eines Ladengeschäftes nimmt dabei stellvertretend für das Unternehmen die Rolle des_der Verkäufer_in ein. Das Anbieten der Ware zum Kauf wird hierbei als Willenserklärung zum Verkauf seitens des Unternehmens gewertet. Das Vorlegen der Ware an der Kasse durch di:en Käufer_in dann entsprechend als Willenserklärung zum Kauf. Zu beachten ist, das Preisauszeichnungen nicht Teil des an der Kasse entstehenden Kaufvertrages sind. Juristisch gilt der Preis, der an der Kasse durch das Kassensystem angezeigt wird. Ein_e Käufer_in kann an der Kasse noch immer von der Kaufabsicht für eine Ware zurücktreten. Wenn der Preis am Regal nun von dem Preis an der Kasse abweicht und das Unternehmen dann den günstigeren (Regal-)Preis berechnet, ist das zu 100% Kulanz, also freiwillig. Nach Beenden des Bezahlvorganges ist der Kaufvertrag dann geschlossen. An der Kasse ist das in der Regel dann der Fall, wenn der Kassenbon gedruckt und an di:en Käufer_in ausgehändigt wurde. Da es aber in manchen Ladengeschäften (REWE z.B.) nicht immer einen Kassenbon gibt, gilt für den Vertragsabschluss das widerspruchslose Bezahlen der Ware.

Der Ladendiebstahl findet also dann statt, wenn eine Ware absichtlich aus dem Ladengeschäft gebracht wird, ohne sie zu kaufen.

»Nicht nur versuchter, sondern bereits vollendeter Diebstahl liegt häufig beim Ladendiebstahl vor, wenn der Täter[sic!] die Ware aus der Auslage entnimmt und an seinem Körper, in seiner Kleidung oder mitgeführten Taschen verbirgt.«
Quelle: [2] http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22017/diebstahl

Außerdem interessant:
Juristisch betrachtet gibt es Unterschiede zwischen »Eigentum« und »Besitz«. Der Unterschied dabei ist rein formal. Di:er „Eigentümer_in“ ist die Person, welche juristisch betrachtet die Gewalt über etwas hat. Das ist z.B. die Autovermietung, die über ihre Auto-Flotte bestimmen darf. Di:er „Besitzer_in“ hingegen ist immer die Person, welche die unmittelbare Gewalt über etwas hat. Also z.B. di:er Mieter_in eines Autos, da si:er das Auto auch einfach zerstören kann. Personen können auch „Eigentümer_in“ und „Besitzer_in“ zeitgleich sein. So z.B. wenn eine Person den eigenen Laptop bei sich hat. Zudem ist es juristisch nicht Möglich, das gestohlenes Eigentum di:en Eigentümer_in wechselt. Ein Eigentümer_innenwechsel kann nur durch Vertrag stattfinden (z.B. Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag).

Weiter: Wieso / Weshalb / Warum
Natürlich sollte sich die Frage stellen, warum die Aktion des Ladendiebstahls eigentlich durchgeführt wird / werden soll. Einen netten, aber ziemlich kurzen, Ansatz hat dabei di:er Schreiber_in dieses Indy-Artikels[3] im Januar 2003 gehabt. Nachfolgend gehe ich auf die dort gestellten Fragen genauer ein. Die folgenden Zitate stammen aus besagtem Indy-Artikel.

Wer ist der/die betreffende AktivistIn? […]
Ist nicht das politische Bewusstsein sondern der soziale Status das entscheidende?

Diese Frage ist eine, meines Erachtens, sehr wichtige Frage. »Wer führt die Aktion warum durch?«.
Darüber kann nun, wenn gewollt, ausgiebig diskutiert werden. Meiner Meinung nach ist die Frage nach dem warum allerdings wichtiger. Die Motivationen sind sicherlich so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Deswegen kategorisiere ich diese Motivationen binär in „politisch“ und „unpolitisch“. Das ist gewiss etwas flach. Dadurch lassen sich jedoch Grenzen der politischen Aktion des Ladendiebstahls besser ziehen. Es ist vor allem wichtig, ob di:er Aktivist_in die Aktion durchgeführt hat, um sich selbst zu unterstützen oder um anderen diese Unterstützung zukommen zu lassen. Dabei ist als nächstes die Frage nach der Situation deren, die diese Unterstüzung erhalten. Wenn di:er Aktivist_in also sich selbst unterstützen will, ist die Frage nach der Situation. Angenommen, si:er ist Auszubildende_r. Die Ausbildungsvergütung reicht aber nur für eine akzeptable Wohnung, Strom/Heizung und „das Nötigste“*. Da es in einer solchen Situation oft wichtig ist an allen (un-)möglichen Ecken zu sparen, halte ich den Ladendiebstahl für gerechtfertigt. Erwebslose, Harz-IV-Bezieher_innen, Aufstocker_innen und welche Namen von Armut betroffene sonst noch vom Staat bekommen haben, haben in meinen Augen ohnehin eine Rechtfertigung für den Ladendiebstahl.
Personen, welche Ladendiebstahl allerdings nur aus Spaß und nicht aus einer Not heraus betreiben, halte ich nicht für politische Aktivist_innen. Da kommen wir dann jetzt zur Frage nach dem wer. Hat die Person, welche den Ladendiebstahl durchführt, einen »Luxus-Hintergrund«? Stammt also aus einem Verhältnis, in dem si:er keinerlei finanziellen Sorgen kennt und möchte mit dieser Aktion evtl. nur gegen die allumsorgende elterliche Hand rebellieren.

Das Wer und das Warum sind etwas vermischt. Deswegen gehe ich jetzt nochmal darauf ein, warum das warum wichtiger als das wer ist. Denn es kann ja sein, das eine Person mit einem »Luxus-Hintergrund« den Ladendiebstahl begeht, die angeeigneten Waren dann aber anderen zukommen lässt, die sich diese nicht leisten können. Dieser Fall wäre für mich wiederrum ok. Das Warum wiegt also schwerer als das Wer, wobei das Wer weniger Interessant wird, wenn das Warum ok ist. Selbstverständlich kommen wir damit in den Bereich der Privilegien und dem durch die eigene Aktion unsichtbar-machen von Betroffenen. Diese Diskussion möchte ich allerdings an dieser Stelle nicht führen.

*Da es sich hierbei um einen höchst subjektiven Begriff handelt, will ich ihn hier kurz definieren: Gemeint ist eine Lebenssituation, welche es einer Person ermöglicht, Vorrausschauend zu handeln. Eine Person sich also nicht den Kopf zerbrechen muss, ob im Folgemonat das Geld ausreicht um Miete/Strom/Heizung zu bezahlen. Das Geld allerdings auch nicht aussreicht, um ein eigenes Auto zu finanzieren, Urlaub zu machen oder größere Anschaffungen zu machen(z.B. neuer PC/Laptop, Waschmaschine). Alles in Allem ist ein monatliches Einkommen von ca. 900€ gemeint, welches zwar ein Überleben (aka Reproduktion der Arbeitskraft) zulässt, allerdings Vergnügen fast komplett ausklammert.

Macht es einen Unterschied in der Betrachtung, welchem/r KapitalsitIn/En geschadet wird[sic!] […]

Diese Frage würde ich grundsätzlich mit einem ‚Nein‘ beantworten. Kapitalismus ist Kapitalismus, egal ob nun von einer Handelskette oder einem Kiosk durchgeführt. Dennoch ist es ratsam, etwas über das Unternehmen zu wissen, welches Ziel der politischen Aktion ist / sein soll. Das hilft auch im Falle, die Aktion außerhalb des eigenen politischen Kreises rechtfertigen zu wollen / müssen.

Bildet es fuer die beantwortung der eingangs gestellten Frage einen Unterschied, was enteignet wird – ein Grundnahrungsmittel, ein Computerspiel, ein Luxusgut?
[…]
Wo ziehen wir die Grenze zwischen „Luxus“ und dem Rest?
[…]

Jetzt kommen wir zu einem, meines Erachtens, wichtigen Knackpunkt: Wenn ich ein Handy stehle, ist das dann genauso eine politische Aktion, wie wenn ich Lebensmittel stehle?
Hierbei sage ich erstmal: Es ist schwierig.
Das Stehlen eines Handys kann wahrscheinlich eine politische Aktion sein. Aber ebenso auch nicht. Wobei ich denke, das ein solcher Ladendiebstahl eher keine politische Aktion darstellt, da die Motive hierfür wahrscheinlich eher der Konsumlust entstammen. An dieser Stelle kommen wir nämlich zu der schmalen Grenze zwischen politischer Aktion und Reproduktion von Kapitalismus und Konsum. Ein Diebstahl, der davon getrieben ist, sich selbst zu bereichern, ist dann nur noch eine Reproduktion von Kapitalismus und Konsum. Es fällt (mir) schwer, dabei eine klare Grenze zu ziehen, da die Lebensrealitäten sehr unterschiedlich sind. Was für mich Luxus ist, kann für eine andere Person Notwendigkeit sein. Oder umgekehrt. Ein Laptop ist für mich z.B. eine Notwendigkeit, da ich als Informatik-Student darauf meine Hausarbeiten schreibe und programmiere. Ein Handy hingegen ist für mich prinzipiell entbehrlich. Ausgehend von meiner Lebensrealität kann ich aber sagen, das es keine politische Aktion wäre, würde ich ein Handy stehlen. Es wäre auch keine politische Aktion, würde ich einen Laptop stehlen, obwohl meiner noch einwandfrei funktioniert und ich keine Einschränkungen, wegen z.B. zu geringer Leistung, habe.
Was aber, wenn ich ein Handy stehle, das gar nicht für mich bestimmt ist? Was, wenn ich es anschließend als Geschenk verpacke und an eine mir wichtige Person verschenke? Oder es verkaufe? Oder wenn ich es als Demo-Handy nutze? Oder einer Aktionsgruppe überlasse?
Naja, das ist wieder so eine Sache. Wenn ich etwas stehle und es dann als Geschenk verpacke, dann stille ich damit lediglich ein Konsumverlangen. Ich möchte einer Person, egal ob diese mir nun wichtig ist oder nicht, ein Geschenk machen. Um das zu tun, schenke ich ein Stück Technik. Etwas, das keinerlei persönliche Note (abgesehen von der Verpackung vielleicht) hat. Diese Person könnte sich in vielleicht einem Jahr nicht mal mehr daran erinnern, das dieses Stück Technik von mir stammt. Aber es soll eine Zuneigung oder etwas vergleichbares ausdrücken. Die Konsumgesellschaft hat einem solchen Geschenk das Label aufgebrannt „Je teurer, desto mehr bist du der schenkenden Person wert“. Eine politische Aktion ist hierbei also nicht zu sehen. Wenn ich es verkaufe, ist wieder die Frage nach dem Motiv bzw. nach meiner Lebensrealität. Wenn ich Geldsorgen habe, die ich anders nicht oder nur schwerlich (Nein, Arbeiten ist nicht immer eine Lösung) lösen kann, ist ein Diebstahl wieder ok. Allerdings kann es auch sein, das es sich hierbei um keine politische Aktion handelt, da hierbei der kapitalistische Kreislauf reproduziert wird und lediglich die Anschaffung der zu verkaufenden Ware kostenneutral gestaltet wurde. Also wieder so eine Sache. Bei den letzten beiden Fragen, also der Nutzung als Demo-Handy oder Weitergabe an eine Aktionsgruppe, halte ich alle Punkte für eine politische Aktion für erfüllt. Schlichtweg, weil die gestohlene Sache für eine politisch motivierte Verwendung bestimmt ist. Und zumindest im Falle eines Demo-Handys kann es nicht schaden, nicht an dem Gerät zu hängen, um es im Notfall auch mal gezielter „einzusetzen“.
Di:er Schreiber_in des Indy-Artikels, stellte allerdings noch zur Diskussion, ob der Diebstahl eines Computerspiels tragbar ist. Als erstes käme hier die Frage danach, was mit einem Computerspiel, oder vergleichbaren immateriellen Dingen, politisch getan werden kann. Sicherlich gibt es da einige Ideen. Bei diesem konkreten Beispiel würde mir z.B. die Unterstützung eines (linken) Jugendclubs in den Sinn kommen.

Fazit bis hier hin:
Der Ladendiebstahl als politisch antikapitalistische Aktion ist im Grunde immer zu rechtfertigen. Zu kritisieren ist diese Aktionsform nur, wenn sie der selbst-bereicherung und somit der Reproduktion von Kapitalismus und stillen von Konsumlust dient. Es ist dabei gleichgültig, wo die Aktion durchgeführt wird. Es gibt keine „guten“ oder „schlechten“ Kapitalist_innen. Der Kapitalismus an und für sich ist schlecht und somit auch jene, welche ihn ausüben.

Was fehlt…
…ist eine fundierte Kapitalismuskritik. Da es sich um eine antikapitalistische Aktion handelt, sollte ich eigentlich eine Kapitalismuskritk mit formulieren. Allerdings gibt es dazu schon so einiges. Noch dazu ist das meiste davon sicherlich besser und ausführlicher geschrieben als das, was ich dazu schreiben könnte. Zumindest, ohne mich einige Zeit dafür hinzusetzen.


Für nachfolgenden Teil dieser Hinweis:
Geschrieben aus der Sicht eines weißen Cis-Mannes mit deutscher Sozialisation.

Aktionsformen & Tipps
Die Aktion des Ladendiebstahls kann verschiedenartig durchgeführt werden. Allein, in der Gruppe oder als Teil einer größeren Aktion. Einmalig oder Wiederkehrend. Spontan. Geplant. Laut oder Leise. An dieser Stelle möchte ich ein paar Formen beschreiben, die mir begegnet sind und ein paar Tipps geben, die helfen können.

Gruppenaktion
Als Gruppe gibt es, je nach Gruppengröße, verschiedene Möglichkeiten. Dabei kann die Faustregel „Je größer, desto Lauter“ genutzt werden. Wenn z.B. eine Gruppe von 20 Leuten einen Ladendiebstahl durchführt, kann dieser auch offensiv und laut stattfinden. Es können dabei z.B. ganze Einkaufswägen mit Lebensmitteln beladen und einfach aus dem Ladengeschäft geschoben werden. Durch die Masse ist dabei nicht mit nennenswerten Widerstand seitens der Angestellten zu rechnen. Zumal viele Unternehmen ihre Belegschaften anweisen, keinen Widerstand zu leisten, sollte irgendeine Gefahr bestehen (sonst zahlt die Versicherung nämlich nicht bzw. versucht sich zu weigern). Bei solch größeren Aktionen ist allerdings darauf zu achten, eine Kopfbedeckung zu tragen, welche das Gesicht etwas verdeckt (z.B. Basecap). Kameras hängen fast immer an der Decke und haben dadurch einen, normalerweise, vorteilhaften Blick aus der Vogelperspektive. Deren Auflösung ist aber oft weit unter HD-Niveau. Dadurch können Gesichter aus größerer Entfernen als evtl. 4-5m oft nicht mehr gut betrachtet werden.
Wenn ihr nur eine kleine Gruppe seid, oder die Aktion einfach grundsätzlich leise durchführen wollt, bieten sich Grüppchen von ca. 3-4 Leuten an. Alle mit einem (größeren) Rucksack. In den Rucksäcken können dann entsprechend Waren verborgen werden. Wenn dann eine Person aus der Gruppe lediglich eine handvoll Waren an der Kasse bezahlt und sich dabei angeregt mit den anderen unterhält, erweckt das in aller Regel keinen Verdacht.

Transport
Bevor ich zur Einzelaktion übergehe, hier ein paar Dinge dazu, wie Waren am besten innerhalb des Ladengeschäftes transportiert werden sollten und wie sie am besten nach draußen gebracht werden können.
Wie eben schon angeklungen, sind Rucksäcke sehr nützliche Hilfmittel. Nur wenige Unternehmen verbieten Rucksäcke in ihren Ladengeschäften. So z.B. MediaMarkt oder expert. Bei beiden ist das Einschließen in bereitgestellten Schließfächern aber trotzdem freiwillig. Auch gibt es keine Taschenkontrollen. Zumal diese ohne das ausdrückliche Einverständnis der besitzenden Person gar nicht gemacht werden darf. Trotzdem sollten nicht zu offensichtliche Rucksäche genutzt werden. Es bietet sich an, Rucksäcke zu nutzen, die eine verstärkte Wand haben und somit leer und gefüllt genauso aussehen. Hinzu kommt, das zu große Rucksäcke aufsehen erregen. Also am besten keinen Wanderrucksack mitnehmen, sondern einfach den alltäglichen für Schule/Uni/Ausbildung/Whatever. Wichtig ist einfach, das der Rucksack zum Gesamterscheinungsbild passt.
Vorallem in Lebensmittelgeschäften ist es egal, wann die Waren in den Rucksack gepackt werden. Es empfiehlt sich, keinen Korb o.ä. zu nutzen, sondern einfach die Hände voll zu packen. Kann nicht mehr getragen werden, einfach abstellen, in den Rucksack und Rucksack geöffnet rumtragen. Dann ein-zwei Gänge weiter, wenn grad niemand hinsieht, Rucksack zu machen und weiter gehts. Grundsätzlich sind die Leute zu sehr mit dem eigenen Einkauf beschäftigt als das sie mehr als notwendig auf den anderer achten. Kameras können dabei vernachlässigt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dadurch entdeckt zu werden, ist sehr gering. In der Regel flimmern die Kamerabilder auf Bildschirmen im Büro der Marktleitung und werden nicht beachtet. Nur sehr selten sitzt jemand vor den Monitoren. Die Wahrscheinlichkeit steigt aber, je „vorsichtiger“ die Marktleitung in Sachen Diebstahl ist. Im Allgemeinen dient die Kameraüberwachung aber nur der Aufklärung und nicht der Ergreifung.
Hosentaschen eignen sich übrigens auch hervorragend für kleinere Dinge.

Einzelaktion
Bei Aktionen, die alleine durchgeführt werden, ist mehr vorsicht gefragt. Aber hier gilt um so mehr: Nicht auffallen! Wer sich oft suchend umsieht, unsicher wirkt und immer wieder scheinbar willkürlich die Richtung wechselt, erzeugt aufsehen. Manchmal hilft es, sich mental Scheuklappen aufzusetzen und sich vorzustellen, einfach alleine im Ladengeschäft zu sein. Oder am Anfang mit einer anderen Person gemeinsam reingehen und sich erstmal ein wenig auszuprobieren. Auf jedenfall sollte als Ausgang der Weg durch die Kasse genommen werden. Das erweckt, auch gegenüber Sicherheitspersonal, immernoch am wenigsten Aufsehen. Allerdings sollte hierbei eine Ruhe bestehen, wie sie bei einem normalen Einkauf auch besteht. Eine Möglichkeit kann das ausblenden der Ware sein, die nicht bezahlt werden soll. Eine andere wäre pures Training. Immer wieder das Pokerface üben.
Vorallem in Kaufhäusern, die keine zentralen Kassen haben (z.B. Kaufhof), können (vorallem größere) Waren auf einfach offen aus dem Ladengeschäft herausgetragen werden. Grundsätzlich wird sich niemand in den Weg stellen. In der Regel gehen Verkäufer_innen davon aus, das die Ware bezahlt ist. Auch, wenn sie nicht in einer Tüte steckt. Die einzige Person, welche sich in den Weg stellen könnte, wäre ein_e Ladendetektiv_in.

Erwischt werden
Beim Ladendiebstahl gilt das selbe wie bei den meisten anderen Straftaten auch: Sie müssen abgeschlossen sein, bevor eine Anzeige gestellt werden kann. Laut dem §242 StGB (oben zitiert) ist auch der Versuch strafbar. Trotzdem warten Ladendetektiv_innen ab, bis das Ladengeschäft verlassen wurde. Das gibt ihnen nämlich rechtliche Sicherheit. Schließlich kann ja noch behauptet werden, es war kein Diebstahl beabsichtigt, sondern die Ware nur der bequemlichkeit halber im Rucksack verstaut worden. Oft versuchen Ladendetektiv_innen eine_n mutmaßliche_n Ladendieb_in festzuhalten (ziehen an der Jacke, Rucksack, etc.). Grundsätzlich dürfen sie das. Das muss sich aber trotzdem niemand gefallen lassen. Vorallem nicht, wenn di:er Ladendetektiv_in sich nicht ausreichend und im Vorfeld als solche_r zu erkennen gibt. Sich losreißen ist trotzdem den Versuch wert. Denn gelingt die Flucht, ist die Angelegenheit erledigt. Ladendiebstahl ist nur strafbar, wenn di:er Täter_in auf frischer Tat ertappt wurde. Schließlich kann die Ware ja auch woanders gekauft worden sein. In jedemfall gilt Mund zu, Ohren und Augen auf. Ein_e Ladendetektiv_in hat kein Recht irgendetwas zu verlangen. Das wird von diesen Leuten gerne „vergessen“ und sie verhalten sich wie Polizist_innen. Das einzige, was Ladendetektiv_innen wirklich dürfen, ist jemand an Ort und Stelle festzuhalten und warten, bis die Polizei eintrifft.
Außerdem fragen Ladendetektiv_innen gerne, ob auch andere Sachen gestohlen wurden. Auch hierbei gilt: Mund zu! Ein Ladendiebstahl ohne Beweise (dazu zählt auch eine Zeug_innenaussage, das di:er Täter_in gesagt hat) ist nicht (bzw. schwer) nachweisbar. Solange es sich nicht um so Dinge wie Autos handelt. Und solange keine Anzeichen bestehen, di:er Täter_in hätte den Keller voller gestohlener Waren dieses Unternehmens, kann keine Anzeige erstattet werden. Ladendiebstahl ist übrigens eine Straftat, die von der Polizei nicht eigenständig zur Ermittlung aufgenommen werden kann. Dafür muss eine Anzeige des_der Geschädigten vorliegen.

Lästige Sicherungen
Dinge wie z.B. Kleidung haben in der Regel Sicherungen angebracht, um einen Diebstahl hörbar zu machen. Wenn diese Sicherungen durch eine Magnet-Schranke am Ein-/Ausgang getragen wird, fängt die Schranke an zu piepsen. Meistens sind solche Sicherungen durch magnetische Verschlüssel befestigt. Mit einem entsprechend starken Magneten lassen sich diese Sicherungen aber auch entfernen. Generell basieren sehr viele Warensicherungen auf Magnetismus. Der Unterschied ist immer nur die Stärke des benötigten Magneten und wo dieser ansetzen muss. Manche sind dabei besonders kreativ gestaltet und brauchen mehr als einen Magneten an einer Stelle. Andere hingegen fallen schon auseinander, wenn ein Magnet in die Nähe kommt. Es gibt auch mechanische Sicherungen. Diese lassen sich, mit etwas geschick, aber auch recht einfach lösen. Oft handelt es sich dabei um mehrere Haken, die einen Verschluss bilden und durch zeitgleiches runterdrücke diesen Verschluss freigeben. Hierbei braucht es ein Stück festen Draht, der in die jeweilige Form gebogen werden kann. Dann etwas Fingerspitzengefühl und fertig. Zudem gibt es oft kleine weiße Klebestreifen, auf denen oft ein Strichcode aufgedruckt ist. Dort sind ein paar Metalstreifen eingearbeitet, die an der Magnet-Schranke einen Alarm auslösen. Diese können, wenn sie erreichbar sind, einfach abgerissen werden. Oft werden sie auch in mechanischen Sicherungen eingesetzt, wo sie im Plastikkasten angeklebt werden, damit diese Kästen nicht einfach mit gestohlen werden. Alles in allem ist aber jede Sicherung knackbar und mit etwas Kreativität auch recht schnell.


[1] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
[2] http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22017/diebstahl
[3] http://de.indymedia.org/2003/01/38215.shtml